Helle Werbetafeln sind bereits illegal
Helle und ablenkende digitale Werbetafeln gehören zu den unangenehmsten Herausforderungen für Autofahrer. Mit dem nahenden Winter und den kürzer werdenden Tagen wird das Problem noch verschärft, wenn leuchtende Schilder mit solarähnlicher Helligkeit blenden, während man einfach nur von der Arbeit nach Hause fährt.
Glücklicherweise sind solche Schilder bereits illegal. Laut einem Bericht von The Drive gibt es ein Gesetz, das besagt: "Schilder ... die eine derartige Intensität oder Helligkeit besitzen, dass sie Blendung verursachen oder die Sicht des Fahrers eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, oder die sonst das Fahren eines Kraftfahrzeugs stören."
Doch diese Regelung ist nicht das ganze Bild. Das Thema Straßenbeschilderung ist komplex. Das genannte Gesetz 23 CFR § 750.154 bezieht sich tatsächlich auf Richtungszeichen – diese kleinen Informationsschilder entlang der Autobahn, die über öffentliche Orte informieren, die von staatlichen oder lokalen Behörden betrieben werden. Es geht auch um naturschöne Orte und historisch bedeutende Stätten.
Kritischer Weise fehlt jedoch eine wichtige Kategorie: Werbung. Werbung wird nicht durch das Gesetz 23 CFR § 750.154 geregelt, sondern unterliegt verschiedenen Unterabschnitten, die nach anderen Faktoren differenziert sind. Primär gibt es einen Unterschied zwischen Schildern, die sich innerhalb oder außerhalb eines "geschützten Gebiets" befinden – also innerhalb von 200 Metern von der Straßenkante.
Darüber hinaus gibt es vier Klassen von Schildern: Klasse 1 für offizielle Staatsschilder, Klasse 2 für Schilder an dem Gebäude, in dem die beworbenen Dienstleistungen erbracht werden, Klasse 3 für Werbung innerhalb von 12 Meilen des beworbenen Objekts und Klasse 4 für "Schilder im speziellen Interesse der Reisenden".
Glücklicherweise sind die meisten dieser Unterschiede bezüglich der Beleuchtung nicht relevant. Eine allgemeine Bestimmung im Gesetz 23 CFR § 750 legt umfassende Grenzen für Klasse 2 Schilder sowie Klasse 3 und 4 Schilder in bestimmten Bereichen fest, und verbietet jegliche Beleuchtung, es sei denn, sie hat "so niedrige Intensität oder Helligkeit, dass sie keine Blendung verursacht oder die Sicht des Fahrers eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigt oder das Fahren des Fahrers stört."
Für Klasse 3 und 4 Schilder außerhalb dieser spezifischen Gebieten gibt es einen separaten Unterabschnitt mit derselben Formulierung: "so niedrige Intensität oder Helligkeit, dass sie keine Blendung verursacht oder die Sicht des Fahrers beeinträchtigt." Es scheint, dass eines klar ist: Egal wo sich ein Schild befindet, es ist illegal, wenn es zu hell ist und das Fahren behindert.